Braucht man ein Testament?
Was passiert mit meinem Vermögen nach meinem Tod? Braucht man ein Testament? Grundsätzlich tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft, geregelt in §§ 1924 ff. BGB. Wer jedoch eine andere Person oder Organisation bedenken möchte, sollte ein Testament handschriftlich nach § 2247 BGB verfassen oder notariell beurkunden lassen. Gerade bei größeren Nachlässen empfiehlt sich die Beratung durch einen Rechtsanwalt wie Herrn Stephan Scheffel in Werl oder eine Notarin in Soest.
Wie sieht die gesetzliche Erbfolge aus?
Wenn kein Testament vorhanden ist, greift automatisch die gesetzliche Erbfolge. Sie bestimmt nach dem sogenannten Stammprinzip, wer erbt. Ehepartner:innen sind durch § 1931 BGB besonders geschützt und erhalten – abhängig vom Güterstand gemäß <§ 1371 BGB – einen erhöhten Anteil. Kinder und Geschwister erben nach Rangfolge. Wer eine Erbschaft annimmt, sollte sich vorher genau über Vermögenswerte und Schulden informieren, da auch Verbindlichkeiten übernommen werden (§ 1967 BGB).
Kann ich mit einem Testament die gesetzliche Erbfolge ausschließen?
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Durch ein wirksames Testament oder einen Erbvertrag nach § 1941 BGB kann die gesetzliche Erbfolge weitgehend ausgeschlossen werden. Allerdings bleibt der Pflichtteilsanspruch bestimmter Angehöriger bestehen. Kinder oder Ehepartner:innen können ihren Pflichtteil nach § 2303 BGB geltend machen, selbst wenn sie enterbt wurden.
Wann ist ein Testament wirksam?

Ein Testament ist nur dann rechtsgültig, wenn es die gesetzlichen Formvorschriften erfüllt. Das bedeutet: vollständig handgeschrieben, eigenhändig unterschrieben (§ 2247 BGB) oder notariell beurkundet (§ 2232 BGB). So vermeiden Sie spätere Anfechtungen und stellen sicher, dass Ihr letzter Wille umgesetzt wird.
Wie vermeidet man Ärger und Streit bei der Vermögensnachfolge?
Erben und Vererben in Soest führt häufig zu Konflikten. Eine fachkundige Beratung durch Notar Stephan Scheffel in Werl vor der Testamentserrichtung kann helfen, rechtliche Fallstricke zu vermeiden. Fachanwält:innen für Erbrecht kennen die relevanten Paragrafen, etwa § 2274 BGB zum Erbvertrag, und unterstützen bei einer verbindlichen Nachlassregelung.
Wie schreibe ich ein Testament?

Eigenhändig geschrieben und unterschrieben – das sind die wichtigsten Eigenschaften eines Testaments, damit es rechtsgültig ist und Vorrang vor den gesetzlichen Regelungen hat. Maschinengeschrieben bedarf es zur Wirksamkeit der Beurkundung durch einen Notar. Das heißt natürlich nicht, dass die in einem Testament ausgesprochenen gewünschten Rechtsfolgen rechtswidrig sein dürfen. Wenn Sie selbst ein Testament aufsetzen, sollten Sie dafür sorgen, dass eine Person Ihres Vertrauens weiß, wo das Schriftstück hinterlegt wurde. Sie können dieser Person Ihr Testament auch aushändigen. Dadurch stellen Sie sicher, dass nach Ihrem Tod alle Dinge möglichst zügig in Ihrem Sinne geregelt sind.
Muss ich für ein Testament einen Rechtsanwalt aufsuchen?
Klar: Ein Rechtsanwalt kostet Geld. Das ist der Grund, warum sich viele Menschen in Fragen von Erben und Vererben in Soest nicht an einen Rechtsanwalt oder Notar wenden. Muss ich für ein Testament einen Rechtsanwalt aufsuchen? Im Prinzip nicht. Ein handgeschriebenes und eigenhändig unterschriebenes Testament ist zwar rechtsgültig – auch dann, wenn es ohne vorhergehende Rechtsberatung erstellt wurde. Doch besteht die Gefahr, dass sich juristische Fehler einschleichen, die am Ende dafür sorgen, dass sich das gewünschte Ergebnis nicht realisiert. Selbstverfasste Testamente, die ohne jede vorherige Beratung durch einen Notar oder Anwalt verfasst wurden, zogen schon oft jahrelange Prozesse nach sich. Deshalb gehen Sie besser auf Nummer sicher und lassen Sie sich vor der Erstellung eines Testaments von einem Anwalt in Soest beraten.
Was kann ich tun, wenn ich vom Erbe ausgeschlossen wurde?
Erbe laut Gesetz, aber im Testament nicht berücksichtigt? Viele Erben in Soest sind enttäuscht, wenn sie erfahren, dass sie – obwohl sie in enger Verwandtschaft zum Verstorbenen stehen – im letzten Willen des Erblassers enterbt wurden. Wenn sich Vater und Sohn oder Mutter und Tochter zu Lebzeiten zerstritten haben, wirkt dies oft noch über den Tod hinaus. In Fragen von Erben und Vererben in Soest kann man sich auch dann an einen Rechtsanwalt mit besonderen Kenntnissen im Erb- und Familienrecht wenden, wenn man seinen Anspruch auf den Pflichtteil geltend machen möchte. Es gibt eigentlich keinen Grund, auf diesen Pflichtteil zu verzichten. Denn als Betroffener hat man ein gesetzliches Recht darauf, von den Erben einen Teil des Vermögens zu verlangen.
Wie kann man ein Erbe ausschlagen?
Wer in Soest erfährt, dass der Nachlass überschuldet ist, kann das Erbe ausschlagen. Nach § 1944 BGB beträgt die Frist sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalls. Die Erklärung muss persönlich beim Nachlassgericht oder notariell beglaubigt erfolgen (§ 1945 BGB). Nach der Ausschlagung gilt man gemäß § 1953 BGB als nicht Erb:in geworden.
Welche steuerlichen Freibeträge gelten beim Erben in Soest?
Beim Erben gelten Freibeträge nach § 16 ErbStG:
- Ehepartner:innen bis 500.000 €
- Kinder bis 400.000 €
- Enkelkinder bis 200.000 €
- Eltern bis 100.000 €
Diese Werte sind bundesweit gültig, also auch in Soest. Wer steueroptimiert vererben möchte, sollte frühzeitig einen Fachanwalt oder Steuerberater einbeziehen.
Fazit
Erben und Vererben in Soest erfordert rechtliche Klarheit. Wer frühzeitig ein Testament oder einen Erbvertrag nach den Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) erstellt, verhindert Missverständnisse und Streit. Die Beratung durch eine Fachkanzlei in Soest sorgt dafür, dass alle Ansprüche, Fristen und Paragrafen korrekt berücksichtigt werden – von der Testamentserstellung bis zur steuerlichen Bewertung.


Der Autor
Rechtsanwalt und Notar Stephan Scheffel in Werl
Entscheiden Sie sich für fachkundige Unterstützung im Miet , Wohnungseigentums sowie Erb und Nachlassrecht – bei Rechtsanwalt und Notar Stephan Scheffel stehen Ihre Interessen im Fokus. Mit umfassender Expertise als Fachanwalt für Miet und Wohnungseigentumsrecht sowie Notar bietet er rechtssichere Lösungen, die präventiv wirken und langfristig Sicherheit geben.
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- kompetente Beratung und Vertretung bei Miet und Pachtverhältnissen
- maßgeschneiderte Unterstützung im Wohnungseigentumsrecht
- Gestaltung und Prüfung von Miet und Wohnungseigentumsverträgen
- notarielle Beurkundung im Immobilien- und Wohnungseigentumsbereich
- Beratung zu Erben, Vererben und Nachlassregelungen
- außergerichtliche Konfliktlösung und gerichtliche Vertretung
Stephan Scheffel
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